Internationale Zusammenarbeit und Schutz sprachlicher und kultureller Minderheiten
Das Hauptziel der internationalen Zusammenarbeit des Landes Südtirol ist es, einen Beitrag zur Reduzierung von Armut und zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen im Globalen Süden zu leisten.
Das Landesgesetz Nr. 5/1991 besagt, dass Projekte und Programme der internationalen Zusammenarbeit in jenen Ländern umgesetzt werden können, die in der Liste des DAC (Development Assistance Committee) (externer Link) - dem Komitee der Entwicklungshilfe der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) - eingetragen sind.
Projekte zum Schutz sprachlicher und kultureller Minderheiten können auch in Ländern, die nicht in der Liste angeführt sind, umgesetzt werden.
Förderkriterien
Im Landesgesetz Nr. 5/1991 zur „Förderung der Entwicklungszusammenarbeit sowie der Solidaritäts- und Friedensbestrebungen“ (externer Link) sind die Kriterien für die internationale Zusammenarbeit festgelegt.
Informationen zur Projekteinreichung und -abrechnung
Der Bereich der internationalen Zusammenarbeit wird vom Landesgesetz vom 19. März 1991, Nr. 5 (externer Link) geregelt.
Ein großer Teil der zur Verfügung stehenden Mittel wird für die Unterstützung von indirekten Projekten verwendet. Die Projekte können eingereicht werden von Nichtregierungsorganisationen (NRO) und gemeinnützigen Organisationen ohne Gewinnabsicht (Onlus) sowie von anderen Körperschaften ohne Gewinnabsicht, Vereinen, Komitees, Verbänden und Stiftungen sowie Genossenschaften und Konsortien, die ihren Rechtssitz oder einen operativen Sitz in Südtirol haben und ihre Tätigkeit direkt und dauerhaft in Südtirol ausüben.
Die jährliche Frist für die Einreichung der Projekte ist der 31. Jänner.
Förderschwerpunkte und Abwicklung
Die Kriterien für die finanzielle Unterstützung von Projekten der internationalen Zusammenarbeit und von Vorhaben zum Schutz sprachlicher und kultureller Minderheiten definieren die Handlungsbereiche, die Förderschwerpunkte, das Ausmaß der Finanzierung, sowie die Durchführungs- und Abrechnungsmodalitäten.
Die Projekte werden vom Amt für Freiwilligenwesen und Solidarität bewertet und von der Leitung des Ressorts Sozialer Zusammenhalt, Familie, Senioren, Genossenschaften und Ehrenamt genehmigt.
Neben den Projekten der Südtiroler Organisationen unterstützt das Land Südtirol noch eine kleinere Anzahl von Projekten und Programmen, bei denen die Landesverwaltung in der Abwicklung mit eigenem Fachpersonal und Ressourcen oder durch eine Koordinierungsrolle stärker involviert ist. Dabei handelt es sich meist um Vorhaben, die in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (Außenministerium, UN-Agenturen, EU, Euregio usw.) oder mit Partnern auf nationaler oder internationaler Ebene, durchgeführt werden. Diese Vorhaben betreffen sowohl den Bereich der internationalen Zusammenarbeit, als auch die Bewusstseinsbildung und das globale Lernen. Sie werden von den Kriterien für die Finanzierung direkter Maßnahmen geregelt. Für die Einreichung diesbezüglicher Projektvorschläge gelten keine Termine.
Formulare für die Einreichung von Entwicklungsprojekten und Projekten zum Schutz von sprachlichen und kulturellen Minderheiten
Die Projekte müssen in deutscher oder italienischer Sprache eingereicht werden. Hier finden Sie die Vordrucke und Unterlagen:
Um Ihnen die Ausarbeitung des Projektes und die Abrechnung mit Ihren Partnern vor Ort zu erleichtern, stehen Ihnen die Formulare auch in englischer und französischer Sprache zur Verfügung:
Formulare in englischer Sprache:
- Criteria for the granting of funding
- Model for the Submittal of Development Projects
- Guidelines for the financial statement and final report
- Register for volunteers
- Final report
- Expenses summary
Formulare in französischer Sprache:
- Critères pour l'octroi de financements
- Fiche pour la présentation des projets
- Lignes directrices pour le compte-rendu et le rapport final
- Schéma d'enregistrement des présences des collaboratrices et collaborateurs bénévoles
- Rapport final
- Résumé des dépenses
Formulare für die Rechnungslegung:
- 01_Leitfaden
- 02_Formular Restauszahlung
- 03_Abschlussbericht
- 04_Erklärung der Eigenleistung
- 05_Ausgabenaufstellung
- 06_Erklärung zum Besitz der Ausgabenbelege
- 07_Register zur ehrenamtlichen Tätigkeit
- 08_Notorietätsakt
Corporate Design
Auf den mit Unterstützung des Landes errichteten bzw. angekauften Einrichtungen, Geräten und auf der Ausstattung ist neben dem Logo des Landes Südtirol ein Schild mit folgendem Hinweis in der jeweiligen Landessprache anzubringen: „Mit der Unterstützung des Landes Südtirol".
Auf den Drucksorten (Faltblätter, Poster, Postkarten, etc.), in den Zeitungsinseraten, Webseiten usw. zu den vom Land Südtirol finanzierten Projekten muss neben dem Logo des Landes Südtirol folgender Hinweis stehen: „Die Initiative wird unterstützt vom Land Südtirol, Ressort Sozialer Zusammenhalt, Familie, Senioren, Genossenschaften und Ehrenamt, Amt für Freiwilligenwesen und Solidarität".
Das Logo darf nur für diese Zwecke benützt werden.
Letzte Aktualisierung: 23/02/2026