Corporate Design
Auf den mit Unterstützung des Landes errichteten bzw. angekauften Einrichtungen sowie Geräten und Ausstattung ist ein Schild mit folgendem Hinweis in der jeweiligen Landessprache anzubringen: „Mit der Unterstützung des Landes Südtirol" und dem Logo des Landes Südtirol.
Die Öffentlichkeitsmaterialien (Faltblätter, Poster, Postkarten, Zeitungsinserate, Webseiten usw.) zu den vom Land Südtirol finanzierten Projekten müssen folgenden Hinweis tragen: „Die Initiative wird vom Land Südtirol, Ressort Sozialer Zusammenhalt, Familie, Senioren, Genossenschaften und Ehrenamt, Amt für Freiwilligenwesen und Solidarität" zusammen mit dem Logo des Landes Südtirol.
Das Logo darf nur für diesen Zweck benützt werden.
Letzte Aktualisierung: 13/11/2025