Bewusstseinsbildung und globales Lernen
Werte wie Solidarität, Gleichheit, Zusammenarbeit, Frieden und interkultureller Dialog fördern ein besseres Verständnis von Ursachen und Auswirkungen der globalen Phänomene. Daher unterstützt das Land Südtirol Projekte, die Wissen über das Nord-Süd-Ungleichgewicht sowie eine wirtschaftlich, sozial und ökologisch faire und nachhaltige Politik vermitteln. Ziel ist es, ein Weltbürgertum aufzubauen, welches die Armut bekämpft und eine gerechtere und nachhaltige Entwicklung fordert.
Die Projekte können eingereicht werden von Nichtregierungsorganisationen (NRO) und gemeinnützigen Organisationen ohne Gewinnabsicht (Onlus) sowie von anderen Körperschaften ohne Gewinnabsicht, Vereinen, Komitees, Verbänden und Stiftungen sowie Genossenschaften und Konsortien, die ihren Rechtssitz oder einen operativen Sitz in Südtirol haben und ihre Tätigkeit direkt und dauerhaft in Südtirol ausüben.
Einreichfrist
Es ist jährlich ein Termin für die Einreichung der Projekte vorgesehen: der 31. Oktober für Vorhaben der Bewusstseinsbildung und des globalen Lernens in Südtirol, die im Folgejahr umgesetzt werden sollen.
Förderkriterien
Die Kriterien für die Finanzierung von Projekten der Bewusstseinsbildung und des globalen Lernens wurden mit Beschluss Nr. 1275 vom 10. November 2015 von der Südtiroler Landesregierung genehmigt und definieren die Handlungsbereiche, die Förderschwerpunkte, das Ausmaß der Finanzierung, sowie die Durchführungs- und Abrechnungsmodalitäten.
Förderung direkter Maßnahmen
Neben den Projekten, die von Südtiroler Organisationen eingereicht werden, engagiert sich das Land auch direkt im Bereich der Bewusstseinsbildung und des globalen Lernens, wie etwa beim Tag der internationalen Zusammenarbeit. Diese Initiativen werden durch die Kriterien für die Finanzierung direkter Maßnahmen des Landes Südtirol im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit sowie der Solidaritäts- und Friedensbestrebungen geregelt und in das Jahresprogramm aufgenommen.
Formulare für die Einreichung eines Projekts der Bewusstseinsbildung und des globalen Lernens
Leitfaden zur Rechnungslegung
- 01_Leitfaden
- 02_Antrag Restauszahlung
- 03_Abschlussbericht
- 04_Erklärung der Eigenleistung
- 05_Ausgabenaufstellung
- 06_Erklärung zum Besitz der Ausgabenbelege
- 07_Register zur ehrenamtlichen Tätigkeit
- 08_Ersatzerklärung
- 09_Timesheet
Corporate Design
Auf den mit Unterstützung des Landes errichteten bzw. angekauften Einrichtungen, Geräten und auf die Ausstattung ist das Logo des Landes Südtirol und ein Schild mit folgendem Hinweis in der jeweiligen Landessprache anzubringen: „Mit der Unterstützung des Landes Südtirol".
Vorgaben zur Bewerbung von Projekten
Die für die Öffentlichkeit bestimmten Drucksorten (Faltblätter, Poster, Postkarten u.ä.), Zeitungsinserate, Webseiten usw. zu den Projekten, die vom Land Südtirol finanzierten werden, müssen neben dem Logo des Landes Südtirol folgenden Hinweis tragen: „Die Initiative wird vom Land Südtirol, Ressort Sozialer Zusammenhalt, Familie, Senioren, Genossenschaften und Ehrenamt, Amt für Freiwilligenwesen und Solidarität unterstützt."
Das Logo darf nur für diese Zwecke verwendet werden.
Letzte Aktualisierung: 23/02/2026